
Schlüsseldienst: Mieter oder Vermieter, wer zahlt? | Wien
Ausgesperrt in der Mietwohnung in Wien, und gleich kommt die Frage: Mieter oder Vermieter, wer zahlt den Schlüsseldienst? Die kurze Antwort: In den meisten Fällen zahlen Sie zuerst selbst, denn der Schlüsseldienst stellt dem Auftraggeber die Rechnung. Ob Sie das Geld später vom Vermieter oder der Hausverwaltung zurückbekommen, hängt vor allem von der Ursache ab. Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine verständliche Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall. Sind Sie gerade ausgesperrt, erreichen Sie uns rund um die Uhr unter +43 664 99 49 96 94.
Die Kurzantwort auf einen Blick
- Schlüssel verloren, Tür zugefallen, Schlüssel drinnen vergessen: Das ist Ihr privates Versehen. Sie zahlen in der Regel selbst.
- Schloss ist von selbst defekt oder verschlissen: Hier lohnt sich vorher ein Anruf bei der Hausverwaltung, weil die Kosten eventuell dem Vermieter zuzuordnen sind.
- Haustür oder Stiegenhaustür: Zuständig ist meist die Hausverwaltung.
- Unklare Fälle: Beweise sichern (Fotos, Rechnung, kurze Beschreibung) und die Kostenfrage danach klären.
Wer bestellt, bekommt die Rechnung
Unabhängig davon, wer am Ende die Kosten trägt: Der Schlüsseldienst stellt die Rechnung demjenigen, der den Auftrag erteilt, also meist Ihnen. Wenn Sie vermeiden wollen, in Vorleistung zu gehen, klären Sie vorher telefonisch mit der Hausverwaltung, ob sie die Kosten übernimmt oder einen eigenen Dienst schickt. Das geht nur, wenn die Situation nicht akut ist, etwa weil Sie nachts draußen stehen.
Grundsatz: Eigenes Versehen zahlen Sie selbst
Haben Sie Ihren Schlüssel verloren oder ist die Tür hinter Ihnen zugefallen, tragen Sie die Kosten üblicherweise selbst. Das gilt auch dann, wenn Sie nur Mieter sind. Wie eine Öffnung abläuft, lesen Sie unter Notöffnung in Wien, mehr zur Situation unter Ausgesperrt in Wien.
Wann der Vermieter beteiligt sein kann
Anders sieht es aus, wenn das Schloss ohne Ihr Zutun defekt ist, etwa durch Alterung, Verschleiß oder einen technischen Fehler. Dann kann die Kostenfrage beim Vermieter liegen. Wie weit seine Erhaltungspflicht reicht, hängt allerdings von Ihrem Mietvertrag und davon ab, ob und in welchem Umfang das Mietrechtsgesetz (MRG) auf Ihr Haus anwendbar ist, zum Beispiel bei Altbau, Neubau oder Gemeindebau. Klären Sie das am besten vor der Beauftragung mit der Hausverwaltung und halten Sie fest, dass das Schloss ohne äußere Einwirkung ausgefallen ist. Mehr zum Tausch unter Schlosswechsel in Wien.
Die Grauzone: Tür fällt durch Zugluft zu
Fällt die Tür durch Windzug oder eine offene Balkontür zu, gibt es weder einen klaren technischen Defekt noch ein eindeutiges Verschulden. In der Praxis tragen Mieter diese Kosten meist selbst, weil es sich um eine alltägliche Situation handelt. Ob es im Einzelfall anders ist, kann nur eine individuelle Prüfung klären.
Gemeinschaftstüren: Hausverwaltung zuständig
Bei der Haustür oder der Stiegenhaustür, etwa in großen Wohnanlagen wie in Donaustadt oder Simmering, liegt die Zuständigkeit meist bei der Hausverwaltung, weil diese Türen zur allgemeinen Anlage gehören. Ein einzelner Mieter muss dafür in der Regel nicht allein aufkommen. Melden Sie Defekte schriftlich, am besten mit Foto.
Checkliste vor der Beauftragung
- Hausverwaltung anrufen (wenn die Lage es zulässt) und fragen, ob sie einen eigenen Dienst beauftragt oder die Kosten übernimmt.
- Ursache kurz festhalten: Foto vom Schloss, Datum, wie es dazu kam.
- Preis am Telefon vorab klären und bestätigen lassen.
- Rechnung mit Firmenname, Datum und Leistungsbeschreibung verlangen.
- Rechnung an Hausverwaltung oder Versicherung weiterleiten, falls Kostenübernahme möglich ist.
Und die Versicherung?
Manche Haushaltsversicherungen übernehmen Kosten für eine Türöffnung oder einen Schlosswechsel, oft unter bestimmten Bedingungen oder bis zu einer Höchstgrenze. Fragen Sie vorab bei Ihrer Versicherung nach und heben Sie die Rechnung auf.
Wenn Sie sich nicht einig sind
Bei Streit über die Kostenübernahme helfen die Mietervereinigung, die Mietrechtsberatung der Arbeiterkammer oder die Schlichtungsstelle für Wohnrechtsfragen weiter. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Falls ist eine Rechtsberatung besser als eine allgemeine Regel aus dem Internet.
Welcher Schlüsseldienst, egal wer zahlt?
Der Anbieter sollte transparent abrechnen. Bei uns beginnt die Türöffnung werktags von 7 bis 19 Uhr ab 79 Euro, abends, am Wochenende und an Feiertagen ab 119 Euro, im Nachtdienst von 22 bis 7 Uhr ab 159 Euro, jeweils mit Anfahrt innerhalb Wiens. Alle Preise: Preisseite. Wie Sie seriöse Anbieter erkennen, lesen Sie im Schlüsseldienst-Ratgeber für Wien und unter Schlüsseldienst-Betrug in Wien erkennen.
Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt den Schlüsseldienst bei einer Mietwohnung?
Der Auftraggeber zahlt zunächst. Bei eigenem Versehen bleibt es in der Regel bei Ihnen, bei einem von selbst defekten Schloss kann eine Kostenübernahme durch den Vermieter in Frage kommen.
Zahlt die Haushaltsversicherung den Schlüsseldienst?
Manche Versicherungen übernehmen Türöffnung oder Schlosswechsel unter Bedingungen. Fragen Sie vorab nach und heben Sie die Rechnung auf.
Was gilt bei einem defekten Schloss?
Melden Sie den Defekt der Hausverwaltung, bevor Sie auf eigene Kosten beauftragen, außer die Lage ist akut. Ob der Vermieter zahlen muss, hängt von Mietvertrag und MRG-Anwendbarkeit ab.
Wer zahlt bei einer Gemeinschaftstür?
Bei Haustür oder Stiegenhaustür ist meist die Hausverwaltung zuständig.
Darf ich als Mieter das Schloss selbst tauschen?
Ein einfacher Zylindertausch ist meist unproblematisch, größere Änderungen an der Tür sollten Sie vorher mit der Hausverwaltung klären. Bewahren Sie den alten Zylinder und den Beleg auf.
Was, wenn Mieter und Vermieter sich nicht einig sind?
Mietervereinigung, Arbeiterkammer oder Schlichtungsstelle für Wohnrechtsfragen helfen weiter.
Fazit
Mieter oder Vermieter: Eigenes Versehen zahlen Sie selbst, bei einem von selbst defekten Schloss kann der Vermieter beteiligt sein, und bei Gemeinschaftstüren ist meist die Hausverwaltung zuständig. Zahlen müssen Sie die Rechnung des Schlüsseldienstes aber zuerst selbst. Sichern Sie daher Belege, damit eine Erstattung später möglich ist. Wenn Sie gerade ausgesperrt sind, sind wir rund um die Uhr für Sie da: über die Kontaktseite oder unter +43 664 99 49 96 94.